Stromio, jetzt: Grünwelt Energie Stromversorgungsgesellschaft Class Action Settlements

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Klage gegen Stromio, jetzt: Grünwelt Energie Stromversorgungsgesellschaft mbH

Direkt zum Inhalt Klage gegen Stromio, jetzt: Grünwelt Energie Stromversorgungsgesellschaft mbH Unzulässige rückwirkende Kündigung von Stromlieferverträgen Drucken Teilen Datenschutz Allgemeine Verfahrensdaten Verfahrens-Typ: Musterfeststellungsklage Gerichts-Aktenzeichen: I – 2 MK1/22 Zuständiges Gericht: Oberlandesgericht Hamm Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Hessen Geht vor gegen: Grünwelt Energie Stromversorgungsgesellschaft mbH (vormals: Stromio) Rheinpromenade 13. 40789 Monheim am Rhein Deutschland Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden: Ja Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?: Ja Datum der Einreichung: 09. Mai 2022 Datum der Beendigung des Verfahrens: 18. Juni 2026 Standdatum: 18. August 2026 Die Grünwelt Energie Stromversorgungsgesellschaft mbH (vormals: Stromio) hat Ende 2021 die Belieferung ihrer Kunden eingestellt und Verträge mit zum Teil langfristigen Laufzeiten gekündigt.Diese Kündigungen sind aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen rechtswidrig. Alle Verbandsklagen Drucken Teilen Datenschutz Aktuelles Bausparkassen-Entgelte unzulässig: So fordern Sie Kontogebühren zurückViele Bausparkassen haben in den vergangenen Jahren jährliche Kontoentgelte eingeführt oder erhöht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass solche Gebühren in der Sparphase unzulässig sind. Was Sie nun tun können, erfahren Sie in diesem Beitrag der Verbraucherzentralen. Weiterlesen Naturkatastrophe am Urlaubsort: Welche Rechte habe ich?Wer eine Reise in eine Region gebucht hat, in der aktuell Waldbrände oder ein Vulkanausbruch wüten, fragt sich zu Recht: Muss ich trotzdem hinfahren – oder kann ich kostenlos stornieren? Ob eine kostenfreie Stornierung möglich ist, hängt vor allem davon ab, welche Art von Reise gebucht wurde. Ihre Rechte bei Katastrophen am Urlaubsort Tribulus terrestris: Wirkt das Nahrungsergänzungsmittel tatsächlich als Testosteron-Booster?Tribulus terrestris soll Muskeln und Potenz pushen.

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